Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsgrundlagen
a) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die gesamten, gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Consutecc GmbH und deren Kunden, auch wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen werden sollte. Abweichende und ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden grundsätzlich nicht Vertragsbestandteil.
b) „Kunde“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Person, die bei der Bestellung von Waren bei Consutecc GmbH in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des Gesetzes werden nicht abgeschlossen.
2. Bestellung
a) Eine Bestellung stellt lediglich ein verbindliches Angebot an uns dar, einen entsprechenden Vertrag abzuschließen. Ein Kaufvertrag kommt erst mit der Auslieferung der Ware oder der Übermittlung einer Auftragsbestätigung zustande. An ein Angebot, das durch Bestellung abgegeben wurde, ist der Besteller 4 Wochen lang gebunden.
b) Sofern ein Angebot des Kunden von Consutecc GmbH nicht angenommen wird, teilt Consutecc GmbH dies mit und kann ihm ggf. ein Gegenangebot unterbreiten, über dessen Annahme der Kunde frei entscheiden kann.
c) Grundsätzlich erfolgt der Vertragsschluss unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch den Zulieferer von Consutecc.
3. Lieferung
a) Die Lieferungen erfolgen ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, sofern nichts anderes vereinbart ist. Vor Annahme einer beschädigten Sendung ist unter Mitwirkung des Transporteurs eine schriftliche Schadensanzeige zu erstellen. Ohne solche eine Bestätigung trägt der Kunde die Beweislast für einen Transportschaden.
b) Eine von Consutecc bestätigte Lieferfrist verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die nicht in der Sphäre von Consutecc liegen. Wird dadurch die Lieferung unmöglich, wird Consutecc von der Lieferverpflichtung frei, auch wenn eine Vertragsbestätigung übersandt wurde. Grundsätzlich sind wir zu Teillieferungen berechtigt.
c) Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers sind wir berechtigt, die Leistung ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages oder von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
4. Preise
Sämtliche Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils gültigen MwSt.. Für die Verpackung wird ein Pauschalbetrag von 10 Euro berechnet, sofern nichts anderweitig vereinbart ist. Die Verpackung wird nicht zurückgenommen, sondern ist vom Kunden auf eigene Kosten zu entsorgen. Falls auf Wunsch des Kunden die Lieferung versichert wird, wird die jeweilige Versicherungsprämie weiterberechnet.
5. Zahlungsbedingungen
a) Die erste Lieferung erfolgt gegen Vorauszahlung oder Nachnahme. Für die weiteren Lieferungen gilt, sofern nicht anderweitig etwas vereinbart wurde, folgendes.
- Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen 2 % Skonto, ansonsten ist der Rechnungsbetrag spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum zu zahlen.
- Eine Zahlung durch Wechsel oder Scheck ist grundsätzlich nicht möglich.
b) Für jede Mahnung wird eine Gebühr von pauschal 10,00 € berechnet.
c) Reparaturrechnungen sind im Gegensatz zur Warenlieferung innerhalb von acht Tagen ohne Skontoabzug zu zahlen.
6. Gewährleistung und Haftung
a) Grundsätzlich gilt ausschließlich das deutsche gesetzliche Gewährleistungsrecht. Auf die §§ 433 ff. BGB wird verwiesen. Die Firma Consutecc ist grundsätzlich erst einmal zur Nachbesserung berechtigt. Erst wenn diese fehlschlägt, kann der Käufer ggf. vom Kauf zurücktreten.
b) Unabhängig davon ist eine Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden ausgeschlossen. Consutecc haftet nicht, gleich aus welchem Rechtsgrund, für leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten durch Consutecc, den gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten beschränkt sich die Haftung von Consutecc der Höhe nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden. Für leicht fahrlässig verursachte Pflichtverletzungen, wie Verzug oder Unmöglichkeit oder leicht fahrlässig verursachte Schutzpflicht-verletzungen haftet Consutecc nicht.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht in Fällen verschuldensunabhängiger Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei verschuldeten Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens.
c) Eine Haftung besteht nicht für Schäden am gelieferten Produkt oder dritten Komponenten, die im Rahmen der Hardware- und Software-Lieferung oder beim Installationsservice auf Nichtbeachtung der Anleitung bzw. technischen Anforderungen oder unzureichende Schutzvorkehrungen des Auftraggebers gegen Datenverlust beruhen.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Etwaige Forderungen aus einer Weiterveräußerung tritt der Besteller sicherungshalber an uns ab. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware berechtigt, eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist jedoch unzulässig. Im Falle eines Zahlungsverzuges des Käufers sind wir berechtigt, die Ware zurück zu verlangen oder die abgetretene Forderung selbst einzuziehen. Ferner ist eine Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ausgeschlossen, sofern diese nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Auch die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn, das Zurückbehaltungsrecht beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
8. Gerichtsstand und Sonstiges
a) Als Gerichtsstand gilt München als vereinbart.
Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht.
b) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages zwischen Consutecc und dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in diesen Bestimmungen eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
c) Die Kundendaten werden getrennt als Bestands- und als Abrechnungsdaten im Rahmen der gültigen datenschutzrechtlichen Regelungen gespeichert. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, durch Anruf, Schreiben, Telefax oder E-Mail Werbezusendungen zu widersprechen. Im Falle des Widerspruchs werden die Kundendaten für die jeweiligen oder alle Werbemittel gesperrt.
Stand November 2011